Termine und Fristen
TERMINE und FRISTEN
Der 15. Tag eines Monats ist der wichtigste Steuertermin für alle Abgaben! Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder am 24.12. fällig werden, sind erst am nächsten Werktag zu entrichten (§210 Abs. 3 BAO).
Der nachstehende Steuerkalender gibt Ihnen einen Überblick hinsichtlich der nach den wichtigsten Abgabenarten gegliederten Zahlungstermine.
Abgabenart | Höhe | Fälligkeit |
Umsatzsteuer | 20% oder 10% vom (Netto)Entgelt | 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. für Jänner = 15. März) |
Einkommenssteuer | 0% bis 50% vom Einkommen | 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11. |
Körperschaftssteuer | 25% vom Einkommen (Gewinn) | 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11. |
Lohnsteuer Bemessungsgrundlage | 0% bis 50% der LST | 15. des Folgemonats |
Dienstgeberbeitrag | 4,5% der Bruttolohnsumme | 15. des Folgemonats |
Zuschlag zum DB (DZ) | 0,36% bis 0,44% der Bruttolohnsumme – je nach Bundesland | 15. des Folgemonats |
Kommunalsteuer | 3% der Bemessungsgrundlage | 15. des Folgemonats |
Kammerumlage | 0,3% von der abziehbaren Vorsteuer | 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11. |
An die Vorauszahlung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer werden Sie etwa zwei Wochen vorher durch Zusendung einer Buchungsmitteilung erinnert.
Für eine nicht am Fälligkeitstag entrichtete Abgabe kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag in der Höhe von 2% des Abgabenbetrages verrechnen. Bei Banküberweisungen, Postanweisungen und Zahlungen per Verrechnungsscheck räumt Ihnen das Finanzamt eine Respirofrist von 3 Tagen ein. Das bedeutet, dass bei einer Gutschrift am Konto des Finanzamtes innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt.